Rechtsprechung
SG Stuttgart, 25.01.2010 - S 12 AL 7402/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag - unmittelbare Aufnahme der selbständigen Tätigkeit - Bezug von Entgeltersatzleistungen - Ruhen des Arbeitslosengeldes wegen Sperrzeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bezug von Entgeltersatzleistungen i.S.d. § 28a Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) während des Ruhens des Anspruches auf Arbeitslosengeld für die Dauer einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung; Erfüllung der Voraussetzungen des Bezuges von Entgeltersatzleistungen auch beim Ruhen des Arbeitslosengeldes wegen Sperrzeit
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 25.01.2010 - S 12 AL 7402/09
- LSG Baden-Württemberg, 15.02.2011 - L 13 AL 1008/10
- LSG Baden-Württemberg, 15.03.2011 - L 13 AL 1008/10
- BSG - B 12 AL 1/11 R (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- Drs-Bund, 05.09.2003 - BT-Drs 15/1515
Auszug aus SG Stuttgart, 25.01.2010 - S 12 AL 7402/09
"Unmittelbar" bedeutet, dass die Unterbrechung nicht mehr als einen Monat beträgt (amtliche Begründung des Gesetzentwurfes, BT-Drucks 15/1515 S. 78).Es wird ihnen die Möglichkeit eröffnet, den "Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten" (BT-Drucks. 15/1515 S. 78 zu Nr. 20;… vgl. a. Schlegel in Eicher/Schlegel, SGB III, § 28a Rn. 2).
- BSG, 24.06.1993 - 11 RAr 1/92
Überbrückungsgeld - Zeitraum
Auszug aus SG Stuttgart, 25.01.2010 - S 12 AL 7402/09
Die in einer späteren Entscheidung (BSG SozR 3-4100 § 55a Nr. 4) vorgenommene Eingrenzung, dass die ruhensbedingte Unterbrechung nicht länger sein dürfe als die bei Ablehnung von Arbeitsangeboten mögliche Sperrzeit, war mit Erwägungen der Verwaltungspraktikabilität unter Berücksichtigung des Normzwecks begründet worden. - BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 109/88
Anwendung von § 55a AFG bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
Auszug aus SG Stuttgart, 25.01.2010 - S 12 AL 7402/09
Auch das BSG hatte zur ähnlich formulierten Regelung von Überbrückungsgeld nach § 55a AFG entschieden, dass der Begriff "Bezug" hinsichtlich der Bedeutung des Ruhens je nach dem Sachzusammenhang verschiedene Auslegungen zulasse (BSG SozR 3-4100 § 55a Nr. 2). - BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 16/92
Arbeitslosengeld-Anspruch - Ruhen - Abfindung - Überbrückungsgeld - Aufnahme …
Auszug aus SG Stuttgart, 25.01.2010 - S 12 AL 7402/09
Nach seinem Wortsinn legt der "Bezug" grundsätzlich den tatsächlichen Erhalt der Leistung nahe, so dass ein Ruhen des Leistungsanspruches nicht dem Bezug gleichzustellen ist (Bundessozialgericht SozR 3-4100 § 55a Nr. 3 zu § 55a AFG).